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AGB

Laborkosten:

Kosten für die Untersuchung des Labormaterials (Blut, Stuhl, Speichel etc.) werden direkt vom jeweiligen Labor an den Klienten berechnet.

 

Rechtliche Fragen: 

Mir ist bekannt, dass ich meinen Termin 24 Stunden vorher absagen muss, wenn ich verhindert sein sollte. Bei unentschuldigtem Fernbleiben oder bei nicht rechtzeitigen abgesagten Terminen, bin ich verpflichtet, eine Ausfallgebühr in Höhe von 50 % des Behandlungspreises zu zahlen.

 

Rechtlicher Hinweis: 

Unabhängig von einer abweichenden Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit, einer medizinisch wissenschaftlichen Anerkennung der durchgeführten Beratung und Diagnostik, oder einer abweichenden Erstattung durch Beihilfestellen, Zusatzversicherungen etc. oder bei einer privaten Krankenversicherung, ist der Rechnungsbetrag in voller Höhe zu begleichen. Der Behandlungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Klienten und meiner Praxis, Ernährungsberaterin Jeannette Grametzki, zustande. 

Kostenschuldner ist dabei allein der/die Klient(in). Der/die Klient(in) ist allein dafür verantwortlich, sich bei der eigenen Versicherung um eine Kostenübernahme zu kümmern.

Sollte die Kostenübernahme – aus welchen Gründen auch immer – seitens der Versicherung nicht erfolgen, so berührt dies nicht die Zahlungspflicht des/der Klienten(in). 

Ich bitte daher um Verständnis, dass aus berufsrechtlichen Gründen daher auch keine rechtliche Beratung zur Erstattungsfähigkeit der Behandlungen erfolgen kann. 

Dies ist Aufgabe des/der Klienten(in), sich hierüber vorab bei der eigenen Versicherung zu informieren.

Die Untersuchungs- und Beratungskosten sind mir bekannt. 

Ich habe die Klienteninformation von Ernährungsberaterin Jeannette Grametzki erhalten. Ich bin darüber aufgeklärt worden, dass ich eine Privatrechnung erhalte und diese selbst bezahlen muss. Mir ist bekannt, dass meine private Krankenversicherung/Beihilfestelle oder private Zusatzversicherung die Erstattung der Rechnung ganz oder teilweise ablehnen kann. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass die Beratungskosten auch im Falle einer Nichterstattung durch die Versicherung in vollem Umfang durch mich zu bezahlen sind. 

Von dieser Beratungsvereinbarung habe ich als Zahlungspflichtige(r) ein Exemplar erhalten. 

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